Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2018 zu Vietnam, insbesondere zur Lage der politischen Gefangenen (2018/2925(RSP))

Das Europäische Parlament,
 
–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen, insbesondere die Entschließung vom 14. Dezember 2017 zu dem Recht auf freie Meinungsäußerung in Vietnam und insbesondere dem Fall Nguyen Van Hoa(1) , und die Entschließung vom 9. Juni 2016 zu Vietnam und insbesondere zur Meinungsfreiheit(2) ,
 
–  unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Vietnam, das am 27. Juni 2012 unterzeichnet wurde,
 
–  unter Hinweis auf den 7. Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Vietnam vom 1. Dezember 2017,
 
–  unter Hinweis auf die Erklärungen des Sprechers des Europäischen Auswärtigen Diensts (EAD) vom 9. Februar 2018 und vom 5. April 2018 zur Verurteilung von Menschenrechtsverteidigern in Vietnam,
 
–  unter Hinweis auf die am 20. August 2018 vor Ort abgegebenen Erklärungen der EU zur jüngsten Verurteilung von Le Dinh Luong,
 
–  unter Hinweis auf die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern,
 
–  unter Hinweis auf die Erklärungen von Sachverständigen der Vereinten Nationen vom 23. Februar 2018, in der sie die Freilassung von Aktivisten fordern, die wegen Protests gegen das Einleiten giftiger Stoffe in die Umwelt inhaftiert wurden, und vom 12. April 2018, in der sie nach der Inhaftierung von Menschenrechtsverteidigern einen Wandel fordern,
 
–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,
 
–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), dem Vietnam 1982 beigetreten ist,
 
–  unter Hinweis auf die Entscheidung der Europäischen Bürgerbeauftragten vom 26. Februar 2016 im Fall 1409/2014/MHZ zum Versäumnis der Europäischen Kommission, eine vorausgehende Folgenabschätzung in Bezug auf die Menschenrechte beim Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam (FHA) durchzuführen,
 
–  gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
 
A.  in der Erwägung, dass laut der von der gemeinnützigen Organisation „The 88 Project“ erstellten Datenbank über vietnamesische politische Gefangene, schätzungsweise 160 Aktivisten Haftstrafen in Vietnam verbüßen und sich etwa 16 Aktivisten in Untersuchungshaft befinden;
 
B.  in der Erwägung, dass die vietnamesischen Behörden weiterhin Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Blogger, Menschenrechtsanwälte und Aktivisten der Zivilgesellschaft in dem Land festnehmen, inhaftieren, schikanieren und einschüchtern; in der Erwägung, dass Menschenrechtsverteidiger, die im Bereich der Menschenrechte aktiv sind und ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung online oder offline wahrnehmen, lange Haftstrafen verbüßen müssen, was einen Verstoß gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen des Landes darstellt;
 
C.  in der Erwägung, dass politische Aktivisten und Menschenrechtsaktivisten mit strengen Haftbedingungen konfrontiert sind, wozu auch die Verweigerung des Zugangs zu medizinischer Versorgung, eines Rechtsbeistands und des Kontakts zu Familienangehörigen gehört;
 
D.  in der Erwägung, dass die Religions- und Glaubensfreiheit in Vietnam unterdrückt wird und dass die katholische Kirche sowie nicht anerkannte Glaubensgemeinschaften, etwa die Vereinigte Buddhistische Kirche von Vietnam, mehrere protestantische Kirchen und andere Gruppen wie die ethnische Minderheit der Montagnards weiterhin schwerwiegender religiöser Verfolgung ausgesetzt sind;
 
E.  in der Erwägung, dass Hoang Duc Binh zu einer Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt wurde, weil er in seinem Blog über die Proteste berichtet hatte, zu denen es im Zuge der mit dem Formosa-Konzern zusammenhängenden Naturkatastrophe gekommen war; in der Erwägung, dass Nguyen Nam Phong zu zwei Jahren Haft verurteilt wurde, weil er sich angeblich geweigert hatte, Anordnungen von Amtsträgern zu befolgen, als er zu einer Demonstration fuhr; in der Erwägung, dass ihre Anstrengungen für die Sensibilisierung und die Sicherstellung der Rechenschaftspflicht im Zusammenhang mit der Einleitung von Abwässern durch das Formosa-Stahlwerk von entscheidender Bedeutung gewesen sind;
 
F.  in der Erwägung, dass die Mitglieder der Bruderschaft für Demokratie im April 2018 im Rahmen umfassender Maßnahmen zur Durchsetzung der Bestimmungen des vietnamesischen Strafgesetzbuchs in Bezug auf die nationale Sicherheit zu Haftstrafen zwischen sieben und 15 Jahren verurteilt wurden; in der Erwägung, dass Nguyen Trung Truc, ein weiteres Mitglied dieser Gruppe, im September 2018 zu einer Haftstrafe von 12 Jahren verurteilt wurde, weil er des versuchten Sturzes der Regierung für schuldig befunden worden war;
 
G.  in der Erwägung, dass Le Dinh Luong, ein Menschenrechtsverteidiger, der sich auf friedliche Weise für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte ausgesprochen hat, am 16. August 2018 gemäß den Bestimmungen des vietnamesischen Strafgesetzbuchs in Bezug auf die nationale Sicherheit zu 20 Jahren Haft und fünf Jahren Hausarrest verurteilt wurde; in der Erwägung, dass es Vertretern der Delegation der EU und der Botschaften der EU-Mitgliedstaaten nicht gestattet war, der Gerichtsverhandlung beizuwohnen; in der Erwägung, dass es viele weitere Fälle von Menschenrechtsverteidigern und anderen Gefangenen aus Gewissensgründen gibt, die ein ähnliches Schicksal erleiden;
 

Le Dinh Luong, Nguyen Trung Truc, Nguyen Nam Phong, Hoang Duc Binh

H.  in der Erwägung, dass am 12. April 2018 eine Gruppe von UN-Sachverständigen – dies sind im Einzelnen der Sonderberichterstatter über die Lage von Menschenrechtsverteidigern, der Vorsitzende und Berichterstatter der Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen und der Sonderberichterstatter über die Förderung und den Schutz der Meinungsfreiheit und des Rechts der freien Meinungsäußerung – Vietnam nachdrücklich aufgefordert hat, nicht gegen die Zivilgesellschaft vorzugehen oder abweichende Meinungen zu unterdrücken;
 
I.  in der Erwägung, dass das vietnamesische Strafgesetzbuch repressive Bestimmungen enthält, die missbräuchlich dazu verwendet werden, Menschenrechtsaktivisten, Dissidenten, Anwälte, Arbeitnehmerverbände, religiöse Vereinigungen und nichtstaatliche Organisationen, insbesondere solche, die Kritik an der vietnamesischen Regierung üben, zum Schweigen zu bringen, festzunehmen, zu inhaftieren, zu verurteilen oder ihre Tätigkeit einzuschränken;
 
J.  in der Erwägung, dass die vietnamesische Regierung den Betrieb unabhängiger oder privater Medienunternehmen weiterhin untersagt und Radio- und Fernsehsender und gedruckte Veröffentlichungen streng kontrolliert; in der Erwägung, dass die Nationalversammlung im April 2016 ein Mediengesetz verabschiedet hat, das die Pressefreiheit in Vietnam stark einschränkt;
 
K.  in der Erwägung, dass die Nationalversammlung Vietnams am 12. Juni 2018 ein Gesetz zur Cybersicherheit verabschiedet hat, mit dem Internet-Kontrollen verschärft werden sollen und das die Anbieter dazu verpflichtet, Einträge zu löschen, die als „bedrohlich“ für die nationale Sicherheit eingestuft werden; in der Erwägung, dass dieses Gesetz die Freiheit der Meinungsäußerung im Internet stark einschränkt und darauf abzielt, das Recht auf Privatsphäre erheblich zu beschneiden;
 
L.  in der Erwägung, dass das erste vietnamesische Glaubens- und Religionsgesetz am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, und dass dieses Gesetz allen religiösen Gruppen in dem Land vorschreibt, sich bei den Behörden zu registrieren und sie über ihre Tätigkeiten zu informieren; in der Erwägung, dass die Behörden diese Anträge auf Registrierung ablehnen oder behindern und religiöse Aktivitäten verbieten können, die von ihnen willkürlich als nicht mit dem „nationalen Interesse“, der „öffentlichen Ordnung“ oder der „nationalen Einheit“ vereinbar eingestuft werden; in der Erwägung, dass die Regierung mit diesem Gesetz ihre Einmischung in religiöse Angelegenheiten und die staatliche Kontrolle über religiöse Gruppen institutionalisiert hat;
 
M.  in der Erwägung, dass Vietnam auf der Rangliste der Pressefreiheit 2018 von „Reporter ohne Grenzen“ auf Platz 175 von 180 liegt;
 
N.  in der Erwägung, dass in Vietnam nach wie vor die Todesstrafe vollstreckt wird, die Zahl der Hinrichtungen jedoch unbekannt ist, da die vietnamesischen Behörden die Statistiken über die Todesstrafe als Staatsgeheimnis einstufen; in der Erwägung, dass Vietnam die Zahl der Straftaten, auf die die Todesstrafe steht, im Januar 2018 von 22 auf 18 verringert hat;
 
O.  in der Erwägung, dass Vietnam grundlegende Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) noch nicht ratifiziert hat, nämlich das Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen, das Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit und das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes;
 
P.  in der Erwägung, dass der Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Vietnam ein wichtiges Instrument mit Blick auf die laufende umfassende Diskussion von Themen ist, die der EU Sorge bereiten, darunter die uneingeschränkte Wahrung der Grundrechte betreffend das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Vereinigungsfreiheit und das Recht, sich friedlich zu versammeln; in der Erwägung, dass eine grundlegende Voraussetzung für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Vietnam darin liegen muss, dass die Menschenrechte gewahrt werden, Demokratie und Rechtstaatlichkeit sichergestellt sind und einschlägige internationale Normen eingehalten werden;
 
Q.  in der Erwägung, dass ein klarer Zusammenhang zwischen dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) und dem FHA besteht, in deren Rahmen beide Seiten zugesagt haben, ihre Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte einzuhalten;
 
1.  verurteilt die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in Vietnam, darunter politische Einschüchterung, Überwachung, Drangsalierung von politischen Aktivisten, Journalisten, Bloggern, Dissidenten und Menschenrechtsverteidigern, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung online oder offline wahrnehmen, unfaire Gerichtsverfahren gegen sie, über sie verhängte Gerichtsurteile und Übergriffe auf sie;
 
2.  fordert die vietnamesischen Behörden auf, sämtliche Menschenrechtsverteidiger und Gefangenen aus Gewissensgründen, die nur festgenommen und verurteilt wurden, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen haben, etwa Hoang Duc Binh, Nguyen Nam Phong, Nguyen Trung Truc und Le Dinh Luong, unverzüglich und bedingungslos freizulassen und alle Vorwürfe gegen sie fallenzulassen;
 
3.  bekräftigt seine Forderung an die vietnamesischen Behörden, alle Restriktionen und die Drangsalierung von Menschenrechtsverteidigern einzustellen und in jedem Fall zu garantieren, dass sie ihrer legitimen Tätigkeit im Bereich Menschenrechte nachgehen können, ohne Repressalien fürchten zu müssen und ohne Restriktionen, etwa Schikanen seitens der Justiz ausgesetzt zu sein; fordert die vietnamesische Regierung auf, alle Einschränkungen der Religionsfreiheit aufzuheben und den Schikanen gegen Religionsgemeinschaften ein Ende zu setzen;
 
4.  fordert die vietnamesische Regierung nachdrücklich auf, sicherzustellen, dass alle Häftlinge im Einklang mit den internationalen Normen behandelt werden; hebt hervor, dass das Recht auf Kontakt mit Rechtsanwälten, medizinischen Fachkräften und Familienangehörigen eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor Folter und Misshandlung, und im Hinblick auf das Recht auf ein faires Verfahren von wesentlicher Bedeutung ist;
 
5.  verurteilt den missbräuchlichen Einsatz repressiver Rechtsvorschriften zur Einschränkung der Grundrechte und Grundfreiheiten; fordert die vietnamesischen Behörden auf, sämtliche repressiven Gesetze – etwa das Strafgesetzbuch, das Gesetz über Cybersicherheit und das Weltanschauungs- und Religionsgesetz – aufzuheben, zu überprüfen oder zu ändern, und dafür zu sorgen, dass alle Rechtsvorschriften mit internationalen Menschenrechtsnormen und den damit verbundenen Verpflichtungen, etwa dem IPBPR, dem Vietnam beigetreten ist, eingehalten werden; fordert die Regierung auf, die Rechtsvorschriften, mit denen öffentliche Versammlungen und Demonstrationen geregelt werden, mit dem Recht auf Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit in Einklang zu bringen;
 
6.  fordert die vietnamesischen Behörden auf, alle einschlägigen Menschenrechtsverträge der Vereinten Nationen und das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs sowie die Übereinkommen Nr. 87, Nr. 98 und Nr. 105 der IAO zu unterzeichnen;
 
7.  fordert die vietnamesische Regierung eindringlich auf, eine dauerhafte Einladung für Vertreter der Sonderverfahren des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen auszusprechen, insbesondere an den Sonderberichterstatter über die Förderung und den Schutz der Meinungsfreiheit und des Rechts der freien Meinungsäußerung und den Sonderberichterstatter über die Lage von Menschenrechtsverteidigern;
 
8.  fordert die vietnamesischen Behörden auf, unabhängige Arbeitnehmerverbände anzuerkennen;
 
9.  hält die EU dazu an, die Lage zu beobachten und mit den Behörden und allen einschlägigen Interessengruppen zusammenzuarbeiten, um die Menschenrechtslage in Vietnam zu verbessern;
 
10.  bekräftigt, dass es die Todesstrafe in jedem Fall ablehnt; fordert die vietnamesischen Behörden auf, als einen Schritt in Richtung der Abschaffung der Todesstrafe unverzüglich ein Moratorium einzuführen; fordert die vietnamesischen Behörden auf, alle Todesurteile zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die jeweiligen Gerichtsverfahren den internationalen Normen entsprechen;
 
11.  fordert den EAD und die Kommission auf, zivilgesellschaftliche Gruppen und Einzelpersonen, die sich für die Menschenrechte in Vietnam einsetzen, unter anderem dadurch aktiv zu unterstützen, dass sie bei all ihren Kontakten mit der vietnamesischen Regierung die Freilassung von Menschenrechtsverteidigern und gewaltlosen Gefangenen fordern; fordert die EU-Delegation in Hanoi nachdrücklich auf, inhaftierten Menschenrechtsverteidigern und gewaltlosen Gefangenen jedwede angemessene Unterstützung zukommen zu lassen, etwa durch die Organisation von Besuchen in der Haftanstalt, die Beobachtung von Gerichtsverfahren oder die Bereitstellung rechtlicher Unterstützung;
 
12.  hält die Mitgliedstaaten der EU dazu an, im Hinblick auf die Forderung nach konkreten Verbesserungen der Menschenrechtslage in Vietnam ihre Anstrengungen zu verstärken, etwa im Rahmen der anstehenden allgemeinen regelmäßigen Überprüfung von Vietnam im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen;
 
13.  bekräftigt seine Forderung nach einem EU-weiten Verbot der Ausfuhr und des Verkaufs jeglicher Form von Sicherheitsausrüstung sowie der Modernisierung und Instandhaltung derartiger Ausrüstung, die zur internen Repression eingesetzt wird oder werden kann – einschließlich Technologien für die Überwachung des Internets – an bzw. für Staaten mit einer besorgniserregenden Menschenrechtsbilanz;
 
14.  begrüßt die gestärkte Partnerschaft und den Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Vietnam und weist darauf hin, dass dieser Dialog ein wesentliches Instrument ist, das effizient genutzt werden muss, um Vietnam bei der Umsetzung notwendiger Reformen zu begleiten und zu unterstützen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die im Rahmen des Dialogs erzielten Fortschritte mithilfe der Einführung von Richtwerten und entsprechenden Mechanismen zu überwachen;
 
15.  fordert die vietnamesische Regierung und die EU als wichtige Partner auf, sich zu verpflichten, der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten im Land größere Geltung zu verschaffen, zumal es sich dabei – insbesondere im Hinblick auf die Ratifizierung des FHA und das PKA zwischen der EU und Vietnam – um einen Eckpfeiler aller bilateralen Beziehungen zwischen Vietnam und der Union handelt;
 
16.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Generalsekretär des Verbands Südostasiatischer Nationen (ASEAN), der Regierung und der Nationalversammlung von Vietnam, dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.
 
 
(1)        ABl. C 369 vom 11.10.2018, S. 73.
(2)        ABl. C 86 vom 6.3.2018, S. 122.

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